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Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehung zwischen CGMore und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt CGMore nicht an, es sei denn, CGMore hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 2. Vertragsschluß Die Bestellung des Bestellers stellt ein Angebot an CGMore zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Bestellungen werden durch eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei CGMore bestätigt und deren Einzelheiten aufführt, automatisch beantwortet (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Bestellers dar, sondern soll nur über den Eingang der Bestellung informieren. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt zum Versand aufgegeben wird und der Versand mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt wird. 3. Lieferkonditionen a) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten. Versand erfolgt auf der Basis des jeweiligen Frachtguttarifs. CGMore ist grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart, daß eine Bestellung in einer Lieferung versandt wird. b) Höhere Gewalt und gleichzustellende Umstände - auch bei Vorlieferanten -entbindet CGMore von der Lieferungsverpflichtung für die Dauer der Höheren Gewalt. c) Angegebene Liefertermine sind - sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden - nur unverbindlich. 4. Eigentumsvorbehalt a) CGMore behält sich an den von CGMore gelieferten Sachen das Eigentum bis zur restlosen Kaufpreisbezahlung und bis zur Befriedigung aller sonstigen Forderungen gegen den Besteller vor CGMore wird Sicherheiten, die den Wert der offenen Forderungen um mehr als 120% übersteigen auf Aufforderung freigeben. b) Eine wesentliche Verschlechterung in den Verhältnissen des Bestellers berechtigt CGMore, den Rücktritt von allen laufenden Verträgen zu erklären und die gelieferten Waren herauszuverlangen. 5. Zahlungsbedingungen a) Rechnungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen sind sofort rein netto fällig. b) Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen ist CGMore berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, zu verlangen. c) Im Falle einer Rückbuchung im Lastschriftverfahren, sofern nicht in Absprache mit CGMore veranlasst, wird eine Gebühr von 12,- € berechnet. Die ursprüngliche Forderung bleibt hiervon unberührt. 5. Mängelgewährleistung/Haftung a) CGMore übernimmt im Fall der Lieferung von Fahrzeugteilen keine Gewährleistung für die Verwendbarkeit der von CGMore gelieferten Teile für bestimmte Fahrzeugtypen. Der Besteller ist selbst verantwortlich zu prüfen, ob sein Fahrzeug mit den von CGMore gelieferten Teilen in zulässiger und sicherer Weise betrieben werden kann. Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der gelieferten Waren, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. b) Bei Vorliegen von Sachmängeln ist CGMore nach eigenem Ermessen zur Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung berechtigt. Die Nacherfüllung gilt erst nach Scheitern des zweiten Nachbesserungsversuches als endgültig fehlgeschlagen. c) Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Beanspruchung oder Lagerung oder auf Grund besonderer äußerer Umstände entstehen. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Mängelansprüche und/oder Schadenersatz, in dem Umfange, in dem diese Ansprüche ausschließlich darauf beruhen, dass der Besteller die Liefergegenstände unsachgemäß behandelt, eingebaut, verändert oder bedient hat sowie dann, wenn solche Ansprüche auf fehlerhaften Anweisungen des Bestellers an CGMore beruhen. d) CGMore haftet nur 6. Verzug a) Gerät CGMore aus Gründen, die CGMore zu vertreten hat, in Lieferverzug, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, jedoch maximal 10% des Lieferwertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens ist ausgeschlossen. Falls jedoch der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ausdrücklich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder der Besteller wegen des vom Lieferanten zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung fortgefallen ist. b) Der Besteller setzt CGMore - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - im Verzugsfall eine angemessene Frist zur Leistung. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt von dem Auftrag berechtigt. c) Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist CGMore berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden, einschließlich sämtlicher Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Produkte in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. 7. Gerichtsstand/anwendbares Recht a) Soweit der Vertragspartner den Bestimmungen über den kaufmännischen Verkehr unterliegt, wird als Gerichtsstand Hersbruck vereinbart. Für Nichtkaufleute gilt die gesetzliche Regelung. b) Auf sämtliche Bestellungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendbarkeit des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen. Stand: August 2010 |
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